Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma hamannit® Josef Hamann, im Folgenden Verkäufer genannt
1. Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte mit dem Verkäufer. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit der Durchführung der Lieferung zustande. Mündliche Abreden sind stets unverbindlich und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
3. Der Verkäufer behält sich Änderungen vor; Abbildungen und Beschreibungen sind deshalb unverbindlich.
4. Rechnungen sind grundsätzlich sofort zahlbar ohne Abzug fällig. Skontogewährung erfolgt nur dann und nur insoweit, wie sie Inhalt des Angebotes des Verkäufers ist.
5. Überschreitet der Käufer eine gesetzte Zahlungsfrist, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.
6. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen und dem Verkäufer Mängel oder Mengenabweichungen unverzüglich – spätestens innerhalb von 5 Tagen ab der Anlieferung – schriftlich anzuzeigen. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Mängelanzeige bei dem Verkäufer maßgeblich. Zeigt sich später ein Mangel oder eine Mengenabweichung, die bei der oben genannten Untersuchung nicht erkennbar war, so muss die Anzeige unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche nach der Entdeckung – gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels sowie der Mengenabweichung als genehmigt.
7. Beanstandungen bezüglich eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.
8. Bei begründeten Reklamationen erfolgt im Hinblick auf § 439 BGB nach Wahl seitens des Verkäufers Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung kann der Käufer die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
9. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, gleich ob sie auf Ansprüche aus Vertrag, vertragsähnliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse gestützt werden, insbesondere auf Verzug, Mängel oder unerlaubter Handlung. Für Mängel gilt dies allerdings nur, sofern der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Dieser Ausschluss gilt nicht für den Rückgriff des Käufers, soweit dieser auf gesetzlichen Ansprüchen des Verbrauchers (§§ 474 ff. BGB n.F.) beruht und er selbst, auch in einer Kette, von einem solchen in Anspruch genommen wurde. Dieser Ausschluss gilt ebenfalls nicht für schuldhafte Handlungen, die zu Schäden führten, soweit diese aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit resultieren, sowie auch nicht für grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen seitens des Verkäufers, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die zu sonstigen Schäden führten.
10. Der Käufer ist verpflichtet, bei einer drohenden Inanspruchnahme aus einer Lieferkette den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
11. Alle Lieferungen erfolgen sowohl unter einfachem als auch erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder verarbeitete Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
12. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindung durch den Käufer ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Geltendmachung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
13. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vor, so ist dieser Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Daun. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer nach Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
14. Es wird vereinbart, dass auf die Vertragsbeziehungen mit dem Verkäufer ausschließlich deutsches Recht anwendbar ist. Insbesondere wird die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ausgeschlossen.
15. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine neue zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der Unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
16. Lieferung unfrei ab 54552 Nerdlen.
17. Alle Preise gelten zzgl. der Gesetzlichen Mehrwertsteuer